Eine Kostenübernahme, bzw. die Erstattung der Behandlungskosten für Osteopathie ist in Deutschland durch jede Versicherung unterschiedlich geregelt.
Einige gesetzliche Kassen übernehmen im Rahmen einer Satzungsleistung anteilig die Kosten für Osteopathie, gegebenenfalls mit ärztlicher Bescheinigung, die als Rezept ausgestellt wird.
Bitte informieren sie sich bereits im Vorfeld über die Erstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse.
Private Krankenkassen, die Beihilfe und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten vollständig oder zu großen Teilen. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.
Kosten & Erstattung
Vorraussetzung für eine Erstattung sind in der Regel eine ärztliche Verordnung und eine qualifizierte Ausbildung der Therapeutin. Durch meine Ausbildung mit mehr als 1350 Stunden und einen BAO Abschluss bin ich hierzu bei den meisten Krankenkassen berechtigt.
Vorraussetzung für die Erstattung
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung sind grundsätzlich individuell. Sie betragen circa 100€ pro Sitzung.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH